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Warenwirtschaft

GoBD Festschreibung der Rechnungen

das bedeutet im Regelfall:

spätestens mit der monatlichen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt muss eine Festschreibung in der Buchhaltung erfolgt sein.
Alle Änderungen müssen lückenlos für den Gesetzgeber nachvollziehbar sein und dürfen nicht gelöscht werden.

Durchführung in der WaWi

Download der Vorgehensweise in der Warenwirtschaft [230 KB]

Festschreibung der Rechnung hier... [230 KB]

Mehrwertsteuer-Digitalpaket

Quelle Lexware

Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Regelungen für Fernverkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen über elektronische Schnittstellen / One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) an Privatkunden innerhalb der EU.



Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein Bestandteil der EU-Mehrwertsteuerreform. Nachdem die Europäische Kommission den Termin mehrmals verschob, startet das OSS-Verfahren nun endgültig am 1. Juli 2021.

Ziel ist es, das innergemeinschaftliche Handeln weiter zu vereinfachen und Verkäufe an Privat-EU-Kunden einheitlich ab einem Wert von 10.000 Euro im Bestimmungsland zu besteuern. Die bisherigen unterschiedlichen Lieferschwellen sind damit hinfällig.


weitere Einzelheiten können Sie auf dieser Website erfahren

https://www.lexware.de/support/support-digitalpaket/

Aktuelles

Hier haben wir Ihnen eine PowerPoint Präsentation

E-Mail einrichten in Faktura und Auftrag [1.121 KB]